Kosten Privatversicherte
Als approbierte Psychologische Psychotherapeuten mit Arztregistereintrag werden unsere Leistungen von privaten Versicherungen in der Regel in vollem Umfang übernommen. Gegebenenfalls ist hierzu nach den ersten 5 Sitzungen ein Antrag notwendig. Unsere Praxis rechnet nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Das Honorar für eine Sitzung beträgt gewöhnlich 100,55 Euro, kann aber in Einzelfällen abweichen.
Bei den Formalitäten stehen wir Ihnen selbstverständlich unterstützend zur Seite! Um unnötige Kosten zu vermeiden, raten wir allerdings dazu, vorab mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang Ihr Tarif psychotherapeutische Leistungen umfasst.
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt üblicherweise 50% der Kosten, wobei die restlichen Kosten von Ihrer privaten Versicherung getragen werden. Nach den ersten 5 Sitzungen (probatorische Sitzungen/Kennenlerngespräche) ist zur weiteren Kostenübernahme ein Antrag notwendig, den wir gemeinsam mit Ihnen stellen. Um unnötige Kosten zu vermeiden klären Sie auch hier, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Weiterführende Informationen:
Als approbierte Psychologische Psychotherapeuten mit Arztregistereintrag werden unsere Leistungen von privaten Versicherungen in der Regel in vollem Umfang übernommen. Gegebenenfalls ist hierzu nach den ersten 5 Sitzungen ein Antrag notwendig. Unsere Praxis rechnet nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Das Honorar für eine Sitzung beträgt gewöhnlich 100,55 Euro, kann aber in Einzelfällen abweichen.
Bei den Formalitäten stehen wir Ihnen selbstverständlich unterstützend zur Seite! Um unnötige Kosten zu vermeiden, raten wir allerdings dazu, vorab mit Ihrer Versicherung zu klären, ob und in welchem Umfang Ihr Tarif psychotherapeutische Leistungen umfasst.
Beihilfe
Die Beihilfe übernimmt üblicherweise 50% der Kosten, wobei die restlichen Kosten von Ihrer privaten Versicherung getragen werden. Nach den ersten 5 Sitzungen (probatorische Sitzungen/Kennenlerngespräche) ist zur weiteren Kostenübernahme ein Antrag notwendig, den wir gemeinsam mit Ihnen stellen. Um unnötige Kosten zu vermeiden klären Sie auch hier, ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Weiterführende Informationen:

Antrag Beihilfefähigkeit Psychotherapier_psychotherapie_1_.pdf |

Infoblatt Beihilfefähigkeit Psychotherapie |